Steuertipps

Hilfsmittel für Unternehmen

 

Finanzämter Wien:

Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien

Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien

Finanzamt für Betrugsbekämpfung
Postfach 252
1000 Wien

Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien

https://www.bmf.gv.at/
 

Liste der vorsteuer­abzugsberechtigten Fahrzeuge

Dabei handelt es sich um Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse.
Bei Personen- und Kombinationskraftwagen kann grundsätzlich (mit Ausnahmen) keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Für bestimmte Kraftfahrzeuge (Fiskal-Lkw) besteht die Möglichkeit Vorsteuer geltend zu machen, wenn sie entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Klein-Autobus eingestuft sind.
 

Betriebliches Rechnungswesen

Zu Ihren Pflichten als Unternehmerin oder Unternehmer gehört auch das Führen von Büchern und Aufzeichnungen. Dies führt uns zum Thema des betrieblichen Rechnungswesens. Ausgangsgrößen bilden ua. der erzielte Umsatz und vor allem der Gewinn, welcher starken Schwankungen unterliegen kann. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist selbst für die Ermittlung jener Daten verantwortlich, von denen das Finanzamt in weiterer Folge die Steuern bemisst. Daher muss sie oder er sich für ein bestimmtes System des Rechnungswesens entscheiden.
 

Die Arten der Gewinnermittlung im Überblick

Buchführungspflicht und Buchführungsgrenzen

Hier wird das erste Wirtschaftsjahr eines Unternehmens, die Rechnungslegungspflicht sowie die Gewinnermittlung näher erläutert.
 

Kontrolle durch Außenprüfung

Das Führen von Büchern und Aufzeichnungen dient nicht nur der Gewinnermittlung durch die Unternehmerin/den Unternehmer, sondern auch für Kontrollzwecke des Finanzamtes. 
 

Aufbewahrungspflicht

Verschiedene Belege und Dokumente müssen für bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden. 
 

Allgemeine Formvorschriften und Losungsermittlung

Hier erfahren Sie, wo die Vorschriften für die einzuhaltende Form bei der Führung der Bücher  zu finden sind.

 

 



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Dr.Harald Machacek
2301 Groß-Enzersdorf
Rathausstraße 2-4/1/3
Tel.: 02249/ 36 20    Fax DW 19
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